ZIELE
- Schüler, Bezugspersonen und Lehrende durch Aktivitäten des
Vereines unterstützen, stärken und auf dem Weg zu mehr
FREUDE und LEICHTIGKEIT beim LERNEN und LEHREN begleiten
- Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen
Zielsetzung des Vereins ist in Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 26 vom 10. Dezember 1948 und an die Konvention über die Rechte des Kindes, die am 05.04.1992 in Deutschland in Kraft getreten ist, die Förderung eines kindgerechten und menschenwürdigen Schul- und Bildungssystem
- in welchem das Wohl der Kinder und Jugendlichen der Maßstab für alle gesetzten Maßnahmen ist
- welches die
Persönlichkeit, die Begabung, die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des
Kindes voll zur Entfaltung bringt
- welches den
biologischen Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen angepasst ist und dafür
Sorge trägt, dass den Kindern ihre natürliche Neugier und Freude am Lernen
erhalten bleibt
- welches die
Voraussetzungen schafft, dass die Kinder zu selbständigen,
eigenverantwortlichen und lebenspraktischen Menschen heranwachsen können.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung einer kindgerechten Erziehung und menschenwürdigen Volksbildung sowie durch Erkenntnismehrung und Vervollkommnung wissenschaftlich anzuerkennender Heilmethoden zugunsten der Allgemeinheit, insbesondere durch die Durchführung folgender Aktivitäten durch den Verein
- Qualifizierung von Lehrenden durch Aus- und Fortbildung im
Bereich moderner und kindgerechter Unterrichtsmethoden
- Schulungsmaßnahmen für Menschen (Eltern, Großeltern, Erzieher,
Lehrer, Bezugspersonen usw.), die Kinder und Jugendliche begleiten
bzw. betreuen
- Angebote zur Entwicklung und Stärkung von Aufmerksamkeit,
Konzentration, Motivation, Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein und
sozialer Kompetenzen
- Nachhilfeunterricht für Kinder und Jugendliche, die Lernprobleme
haben
- Beratung und Schulungsmaßnahmen für Menschen (Eltern,
Großeltern, Erzieher, Lehrer, Bezugspersonen usw.), die mit Kindern
und Jugendlichen arbeiten / leben, die Verhaltensauffälligkeiten im
sozial-emotionalen Bereich haben
- Vorschulangebote zur Vorbereitung der Kinder auf den Schulalltag
- Förderung der körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung
von Kindern und Erwachsenen
- Einrichtung von Instituten mit dem Ziel des Anwendungstrainings von
Audiopsychophonologie für Kinder und Erwachsene
- Kooperation und Vernetzung mit gemeinnützigen Einrichtungen zur
Förderung der Audiopsychophonologie. Ziel der Tätigkeit und
Kooperation ist, Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen
Wissenschaft voranzubringen und zu verbessern, insbesondere durch
die Einbringung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die
sodann der Allgemeinheit dienen werden. Dieser Zweck wird
verwirklicht durch die zeitnahe Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen, die der Allgemeinheit zugänglich sind.
§
3 Gemeinnützigkeit
(1)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(4) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die vollständige Satzung als PDF-Datei findest Du hier.
Geplante Aktivitäten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Info-Veranstaltungen z.B. zu folgenden Themen:Schule macht Gesellschaft – Unsere Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen. Wie ist lernen möglich? Wann lernen wir? Was bedeutet kindgerechtes Lernen und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig? Welche modernen und alternativen Unterrichtsmethoden gibt es und wie sind die Erfahrungswerte in Bezug auf die praktische Umsetzung? Wie sind die Erkenntnisse von Wissenschaft und Forschung zum Thema „Lernen“?
- Organisation von Seminar- und Weiterbildungsangeboten rund
um das Thema „Kindgerechte Bildung“
- Präsentation im Internet - Zusammenarbeit
Länderebene sowie regional zwecks Erreichung einer
bestmöglichen Chancengleichheit im Bereich Bildung auch für
die Kinder und Jugendlichen, die im vorhandenen Regelschul-
und Bildungssystem nicht die notwendigen Voraussetzungen
antreffen, um stressfrei und effektiv lernen zu können,
wodurch nicht zuletzt ihre psychische Gesundheit stark
gefährdet wird und sie in der Folge von Verhaltensauffälligkeiten,
Schulversagen, Schulverweigern und/oder gesundheitlichen
Problemen bedroht sein können.
- mit Institutionen, Vereinen, Organisationen usw., die sich im
Bereich kindgerechte Bildung engagieren
©2016 - Verband für kindgerechte Bildung e.V.