Kindern die FREUDE am LERNEN erhalten

ZIELE

- Schüler, Bezugspersonen und Lehrende durch Aktivitäten des
  Vereines unterstützen, stärken und auf dem Weg zu mehr
  FREUDE und LEICHTIGKEIT beim LERNEN und LEHREN begleiten

- Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen 


Zielsetzung des Vereins ist in Anlehnung an die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 26 vom 10. Dezember 1948 und an die Konvention über die Rechte des Kindes, die am 05.04.1992 in Deutschland in Kraft getreten ist, die Förderung eines kindgerechten und menschenwürdigen Schul- und Bildungssystem
  • in welchem das Wohl der Kinder und Jugendlichen der Maßstab für alle gesetzten Maßnahmen ist

  • welches die Persönlichkeit, die Begabung, die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung bringt

  • welches den biologischen Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen angepasst ist und dafür Sorge trägt, dass den Kindern ihre natürliche Neugier und Freude am Lernen erhalten bleibt

  • welches die Voraussetzungen schafft, dass die Kinder zu selbständigen, eigenverantwortlichen und lebenspraktischen Menschen heranwachsen können.

Auszug aus der Satzung

§ 2 Zweck des Vereins

 

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung einer kindgerechten Erziehung und menschenwürdigen Volksbildung sowie durch Erkenntnismehrung und Vervollkommnung wissenschaftlich anzuerkennender Heilmethoden zugunsten der Allgemeinheit, insbesondere durch die Durchführung folgender Aktivitäten durch den Verein


- Qualifizierung von Lehrenden durch Aus- und Fortbildung im
   Bereich moderner und kindgerechter Unterrichtsmethoden


- Schulungsmaßnahmen für Menschen (Eltern, Großeltern, Erzieher,
   Lehrer, Bezugspersonen usw.), die Kinder und Jugendliche begleiten
   bzw. betreuen


- Angebote zur Entwicklung und Stärkung von Aufmerksamkeit,
   Konzentration, Motivation, Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein und
   sozialer Kompetenzen


- Nachhilfeunterricht für Kinder und Jugendliche, die Lernprobleme
   haben


- Beratung und Schulungsmaßnahmen für Menschen (Eltern,
   Großeltern, Erzieher, Lehrer, Bezugspersonen usw.), die mit Kindern
   und Jugendlichen arbeiten / leben, die Verhaltensauffälligkeiten im
   sozial-emotionalen Bereich haben


- Vorschulangebote zur Vorbereitung der Kinder auf den Schulalltag


- Förderung der körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung
  von Kindern und Erwachsenen

- Einrichtung von Instituten mit dem Ziel des Anwendungstrainings von
  Audiopsychophonologie für Kinder und Erwachsene

- Kooperation und Vernetzung mit gemeinnützigen Einrichtungen zur
  Förderung der Audiopsychophonologie. Ziel der Tätigkeit und
  Kooperation ist, Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen
  Wissenschaft voranzubringen und zu verbessern, insbesondere durch
  die Einbringung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die
  sodann der Allgemeinheit dienen werden. Dieser Zweck wird
  verwirklicht durch die zeitnahe Veröffentlichung von
  Forschungsergebnissen, die der Allgemeinheit zugänglich sind.



§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(4) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie Anspruch auf das Vermögen des Vereins.

(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.


Die vollständige Satzung als PDF-Datei findest Du hier.



Geplante Aktivitäten

  • Öffentlichkeitsarbeit

    - Info-Veranstaltungen z.B. zu folgenden Themen:
    Schule macht Gesellschaft – Unsere Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen. Wie ist lernen möglich? Wann lernen wir? Was bedeutet kindgerechtes Lernen und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig? Welche modernen und alternativen Unterrichtsmethoden gibt es und wie sind die Erfahrungswerte in Bezug auf die praktische Umsetzung? Wie sind die Erkenntnisse von Wissenschaft und Forschung zum Thema „Lernen“?

    - Organisation von Seminar- und Weiterbildungsangeboten rund
       um das Thema „Kindgerechte Bildung“

    - Präsentation im Internet

  • Zusammenarbeit
         - mit Vertretern der Politik / Regierung auf Bundes- und
          Länderebene sowie
regional zwecks Erreichung einer
          bestmöglichen Chancengleichheit im Bereich Bildung auch für
          die Kinder und Jugendlichen, die im vorhandenen Regelschul-
          und Bildungssystem nicht die notwendigen Voraussetzungen
          antreffen, um stressfrei und effektiv lernen zu können,
          wodurch nicht zuletzt ihre psychische Gesundheit stark
          gefährdet wird und sie in der Folge von Verhaltensauffälligkeiten,
          Schulversagen, Schulverweigern und/oder gesundheitlichen
          Problemen bedroht sein können.

        - mit Institutionen, Vereinen, Organisationen usw., die sich im
          Bereich kindgerechte Bildung engagieren


 




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